In der Stadt Hof wurde ein aktueller Fall der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – jetzt offiziell bestätigt. Dies teilte die Stadtverwaltung am Dienstag (13. April) mit. Bei einem verendeten Schwan wurde das Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurde deshalb das Gebiet der Stadt Hof zum Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt.
Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft
Die Stadt Hof erließ eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch (14. April) in Kraft tritt. Gehaltene Vögel dürfen dann nicht aus dem Beobachtungsgebiet gebracht werden. Weiterhin ist es ab dem morgigen Tag verboten, gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freizulassen. Die Jagd auf Federwild wird ebenso verboten. Hunde und Katzen dürfen im gesamten Stadtgebiet Hof nicht frei herumlaufen, so die Stadtverwaltung. Die Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Mehrere tote Vögel entdeckt: Info an das Veterinäramt
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nichts bekannt. Ein enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte aber vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Sollten mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden werden, wird um eine entsprechende Information an das Hofer Veterinäramt gebeten.
Weiterführende Informationen
Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern finden sich auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort „Geflügelpest“.