Im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Hof gegen vier syrische Angeklagte wegen bandenmäßigen Handels mit sogenannten Baller-Liquids mit synthetischen Cannabinoiden – TVO hat darüber berichtet – ist das Urteil gefallen. Dabei wurden gegen die Angeklagten im Alter von 16 bis 19 Jahren zwei Bewährungsstrafen, eine Haftstrafe und ein Freispruch erwirkt.
Jugendstrafen und Freispruch
Wie die Staatsanwaltschaft Hof auf Anfrage von TVO mitteilt, wurden zwei der Täter jeweils zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Bei einem weiteren Angeklagten wurde das Verfahren wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt.
Haftstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Ein Angeklagter wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zudem wurde eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Staatsanwaltschaft fordert höheres Strafmaß
Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden später zu Bewährungsstrafen Verurteilten ebenfalls Bewährungsstrafen beantragt. Für den zu einer Haftstrafe verurteilten Angeklagten forderte sie eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die beiden Bewährungsstrafen sind durch Rechtsmittelverzicht seitens sämtlicher Beteiligter rechtskräftig.
Liquids können zum Tod führen
Die Polizei weist darauf hin, dass Rauchen grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet sei, unabhängig davon, ob es sich um Zigaretten, E-Zigaretten oder Vapes handele. Es werde darauf hingewiesen, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen bereits der erstmalige Konsum von E-Zigaretten nachhaltig schädlich wirken könne. Sofern Liquids verbotene Substanzen enthalten, könne ihr Konsum sogar tödlich enden. Es werde dringend davon abgeraten, E-Zigaretten unbekannten Inhalts zu verwenden.
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