Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat gegen vier junge Männer aus dem Raum Chemnitz Anklage unter anderem wegen mehrfachen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs zum Landgericht Bamberg erhoben. Es geht um eine Summe von über 1,1 Millionen Euro.
Bankkunden mit Phishing-Mails abgezockt
Nach dem Ergebnis der gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg durchgeführten Ermittlungen versandten bisher unbekannt gebliebene Mittäter sogenannte Phishing-Mails, mit denen Sparkassenkunden aus dem gesamten Bundesgebiet auf von den Tätern erstellte Internetseiten gelockt wurden. Auf diesen Internetseiten, die den echten Internetseiten der Sparkassen täuschend ähnlich sahen, wurden die Kunden – hierunter auch eine Kundin aus dem Raum Bamberg – unter einem Vorwand dazu gebracht, ihre Zugangsdaten zum Online-Banking-Konto preiszugeben.
Das wird den vier Beschuldigten laut Anklageschrift vorgeworfen
Ihre bisher unbekannten Mittäter übergaben die zuvor erlangten Zugangsdaten in der Folge in Listenform über einen Cloudspeicherdienst an die vier Angeschuldigten weiter, die überprüften, ob sie sich mit diesen Daten Zugang zu den Konten der Sparkassenkunden verschaffen konnten. War ihnen dies gelungen, so überprüften sie den jeweiligen Kontostand und veranlassten eine Änderung des TAN-Verfahrens, so dass entweder sie oder ihre unbekannt gebliebenen Mittäter, denen sie das Ergebnis ihrer Tätigkeit ebenfalls in Listenform über den Cloudspeicherdienst mitteilten, in die Lage versetzt wurden, Gelder von den Konten der Sparkassenkunden weiter zu transferieren.
Mutmaßliche Täter ergaunerten sich rund 1,1 Millionen Euro
Insgesamt soll es den Angeschuldigten und ihren Mittätern auf diese Art und Weise gelungen sein, unberechtigte Überweisungen in Höhe von mehr als 1,1 Mio. Euro zu veranlassen. Lediglich etwa 270.000 Euro hiervon konnten die beteiligten Sparkassen für ihre Kunden im Wege eines sogenannten Recalls sichern. Von den übrigen Beträgen erhielten die unbekannt gebliebenen Mittäter zwei Drittel, die Angeschuldigten sollen sich das restliche Drittel geteilt haben.
Vier Beschuldigte sitzen derzeit in Untersuchungshaft
Die vier Männer im Alter zwischen 22 und 29 Jahren, die alle aus dem Raum Chemnitz stammen, befinden sich bereits seit dem 30.11.2018 in Untersuchungshaft. Während sich ein 22-jähriger Angeschuldigter im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen hat, haben die drei weiteren Angeschuldigten bislang keine Angaben zur Sache gemacht.
Bis zu 15 Jahre Haft für die Täter möglich
Das Gesetz sieht für jeden Fall des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Sollte es zu einer Verurteilung wegen mehrerer Taten kommt, beträgt das Höchstmaß der dann zu verhängenden Gesamtfreiheitsstrafe 15 Jahre.