Am Amtsgericht Bamberg wurde am heutigen Dienstag (23. Januar) die Frage behandelt, was eine Beleidigung im Internet ist und was nicht. Opfer der mutmaßlichen Beleidigung ist der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick. Doch der Verfasser wurde nun freigesprochen.
Staatsanwaltschaft Bamberg sah in dem Kommentar eine Beleidigung
Hintergrund ist eine Fotomontage der AfD, die im Herbst 2016 bei Facebook eingestellt wurde. Sie zeigte damals den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick. Ein Anwalt aus Wuppertal kommentierte diesen Post mit den Worten: „Man stelle sich vor, der Heini wird im Gottesdienst geköpft und keiner schaut hin.“ Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte dies als Beleidigung eingestuft und eine Strafe von zwanzig Tagessätzen verhängt. Dies wollte der Anwalt nicht akzeptieren. Die vorsitzende Richterin hat ihn nun freigesprochen. Der Kommentar sei vielleicht geschmacklos, aber letztlich als Unmutsäußerung einzustufen und als solche eine freie Meinungsäußerung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.