Das Landgericht Bayreuth überprüft ab dem heutigen Donnerstag (8. Januar), ob Ulvi Kulac aus der geschlossenen Psychiatrie in Bayreuth entlassen werden kann oder nicht. Nach dem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren im Mai 2014 im Fall der 2001 verschwundenen Peggy Knobloch gilt Kulac nicht mehr als Mörder des Mädchens. Er befindet sich aber aktuell im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, weil er Kinder sexuell missbrauchte.
Jetzt soll darüber befunden werden, ob Kulac nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Ein neu erstelltes Gutachten aus dem Juli 2014 soll dem Gericht bei der Urteilsfindung helfen. Dieses soll in gut zwei Wochen verkündet werden. Im Falle einer Freilassung würde er in eine Wohnanlage für geistig behinderte Menschen umziehen. Wir berichten ausführlich über diesen Fall ab 18:00 Uhr in „Oberfranken Aktuell“.