Do., 18.08.2016 , 18:37 Uhr

Bayreuth: Urteil wegen versuchter Gefangenenbefreiung

Angeklagter muss vier Monate in Haft

Das Amtsgericht Bayreuth hat am Donnerstag (18. August) einen Mann wegen versuchter Gefangenenbefreiung zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Kinder ein letztes Mal sehen

Er hatte versucht, einem Insassen der JVA Bayreuth zur Flucht zu verhelfen, als dieser zum Arbeitsdienst in der Gärtnerei das Gefängnis verlassen hatte – zusammen mit der Ehefrau des Häftlings und einer weiteren Komplizin. Ziel der Tat war wohl, dem Mann ein letztes Treffen mit seinen beiden Kindern zu ermöglichen, bevor eines der beiden in ein Kinderheim verbracht wird.

Männer verlieren sich bei Flucht

Der Versuch war jedoch gescheitert, weil sich die beiden Männer auf der Flucht aus den Augen verloren hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Monate Haft gefordert. Die Verfahren gegen die beiden Komplizinnen wurden wegen geringer Schuld eingestellt.

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