Fr., 15.12.2023 , 09:27 Uhr

Stadt Bayreuth

Bayreuth: Wieder kein Silvester-Feuerwerk in der Innenstadt

Schutz der historischen Bausubstanz vor Brandgefahr

Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erneut ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Das Verbot gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit einem sensiblen Bestand an Gebäuden, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel und den Hofgarten.

Verbot am Silvestertag sowie an Neujahr

Das Feuerwerksverbot gilt von Sonntag (31. Dezember) 0:00 Uhr bis Montag (01. Januar) 24:00 Uhr. Laut Stadtverwaltung erstreckt sich das Verbot auf Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Die Stadt wird mit Schildern in den betroffenen Straßen auf das Verbot hinweisen. Gründe für das Böllerverbot liegen laut der Behörden zum einen im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes, zum anderen im Schutz vor Verletzungen bei dicht gedrängten Menschenansammlungen. Ein weiterer Aspekt laut Stadtverwaltung: Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird Feinstaub freigesetzt und es entsteht eine enorme Menge Müll.

Gebäude und die Bebauung sind sehr brandempfindlich

Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen sind zudem besonders brandempfindlich. Aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich in der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.

Weitere Verbote und Schutzmaßnahmen

Die Stadtverwaltung Bayreuth macht in diesem Zusammenhang ebenso darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen ebenfalls verboten ist. Auch in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof sollen keine Feuerwerkskörper – mit Rücksicht auf die dortigen Tiere – gezündet werden.

 

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