Do., 27.01.2022 , 13:18 Uhr

Landkreis Lichtenfels

Landratsamt hat Corona-Demos in Lichtenfels im Visier: Stehen ja - Spazieren nein!

Allgemeinverfügung: Kundgebung muss stationär auf dem Marktplatz stattfinden

Seit Ende November des letzten Jahres finden jeweils am Montagabend in Lichtenfels Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Bislang wurden diese Versammlungen laut Landratsamt nicht angemeldet. Die Behörde hat nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem den Ort der Kundgebung regelt.

Allgemeinverfügung: Kundgebung muss auf dem Marktplatz stattfinden

Wie das Landratsamt mitteilte, fand am Montag (17. Januar) eine Protestveranstaltung statt, ausgehend von einer stationären Versammlung am Marktplatz in Lichtenfels. Die Teilnehmenden zogen dann allerdings auch durch die Stadt. Aufgrund des unbekannten Streckenverlaufs und einer nicht bekannten Teilnehmerzahl kann laut Landratsamt es nicht gewährleistet werden, solche Versammlungen spontan ausreichend abzusichern. Aus diesem Grund sah sich die Behörde nun gezwungen, eine Allgemeinverfügung hierfür er erlassen. Diese besagt, dass die Demonstration am kommenden Montag (31. Januar) zwischen 18:00 und 20:00 Uhr stationär auf dem Marktplatz in Lichtenfels stattzufinden hat. Ein „Spaziergang“ ist demnach nicht gestattet. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht.

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