Fr., 18.10.2024 , 12:59 Uhr

Landkreis Lichtenfels

Brutale Tat in einem Lichtenfelser Ortsteil: Pferde mit scharfem Gegenstand auf Bauernhof attackiert

Tiere müssen ärztlich versorgt werden

Eine grausame Tat beschäftigt aktuell die Polizeiinspektion in Lichtenfels. Im Zeitraum zwischen Mittwochabend (16. Oktober), 19:00 Uhr, und Donnerstagmorgen (17. Oktober), 07:30 Uhr, drangen bislang unbekannte Täter unerlaubt auf ein landwirtschaftliches Anwesen im Lichtenfelser Ortsteil Lahm ein. Im Anschluss verletzten sie zwei Pferde.

Unbekannte dringen auf eingezäunte Koppel ein

Wie die Polizei am Freitag veröffentlichte, war das Ziel der Unbekannten eine eingezäunte Koppel in dem Lichtenfelser Stadtteil, auf der sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Pferde befanden. Zwei der Tiere wurden durch die Täter mit einem scharfen Gegenstand verletzt. Die genaue Art des Gegenstandes ist nicht bekannt.

Pferde werden bei dem Angriff schwer verletzt

Die betroffenen Pferde erlitten bei der Attacke so schwere Verletzungen, dass sie umgehend ärztlich von einem hinzugerufenen Tierarzt behandelt werden mussten. Glücklicherweise sind die Tiere laut Polizei derzeit stabil.

Polizei ermittelt und sucht dringend Zeugen

Die Hintergründe der Tat sind bisher unklar. Die Polizeiinspektion Lichtenfels hat die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen und sucht nun dringend nach Zeugen, die Hinweise auf die unbekannten Täter geben können oder verdächtige Beobachtungen im Bereich des Bauernhofes in Lahm gemacht haben. Jegliche Information, die zur Aufklärung des Vorfalls beitragen kann, ist hierbei von einer großer Bedeutung. Die Polizei bittet Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 09571 / 95 20-0 zu melden. Von Seiten der Polizei Lichtenfels wird unter anderem wegen Tierquälerei ermittelt.

Weiterführende Informationen: Tierquälerei

Bei Tierquälerei in Deutschland drohen je nach Schwere des Vergehens verschiedene Strafen, die im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt sind. Tierquälerei wird als eine Straftat eingestuft, wenn ein Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden erleidet.

Mögliche Strafen sind:

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch den Besitzer des gequälten Tieres geltend gemacht werden.

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