Do., 28.03.2013 , 12:31 Uhr

Coburg: Mit Schreckschussrevolver in der Kneipe

Ein volltrunkener Gast „fuchtelte“ am Mittwochabend mehrmals mit einem Schreckschussrevolver in einer Kneipe im Steinweg herum. Dabei wollte er wohl niemanden bedrohen, sondern nur damit angeben, im Besitz eines „Colts“ zu sein. Beim Eintreffen der alarmierten Streife der Polizeiinspektion hatte sich der amtsbekannte Berufslose bereits entfernt. Allerdings  fanden ihn die Uniformierten nur wenige Häuser weiter in einer anderen Gaststätte. Die Schreckschusswaffe stellten die Beamten sicher. Der mit über 2 Promille stark alkoholisierte 45-Jährige  musste seinen  Rausch in einer Polizeizelle ausschlafen.

Coburg Franken Kneipe Oberfranken Polizei Revolver Schreckschusspistole

Das könnte Dich auch interessieren

13.06.2026 Brandalarm in einem Coburger Parkhaus: Ermittlungen nach Angriff auf Einsatzkräfte Ein Brandalarm in einem Parkhaus von Coburg löste in der Nacht zum Samstag einen Polizeieinsatz aus. Während Löscharbeiten wurden Gegenstände aus einem Gebäude auf Einsatzkräfte geworfen. 07.06.2026 Attacke vor Kino in Coburg: Ermittlungen gegen drei Männer Am Freitagabend kam es im Eingangsbereich eines Kinos in Coburg zu einem Angriff auf einen 24-jährigen Marokkaner. Der Geschädigte wollte das Kino verlassen, als er von drei Personen angesprochen wurde. 18.05.2026 A73 / Bad Staffelstein: Betrunkener BMW-Fahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei Am Samstagabend (16. Mai) gefährdete ein erheblich alkoholisierter Autofahrer auf mehreren Straßen in Oberfranken zahlreiche Verkehrsteilnehmer. Dabei entzog er sich der BMW-Fahrer zudem einer Kontrolle und lieferte sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. 16.05.2026 Verdacht auf Urkundenfälschung in Coburg: 24-Jähriger soll Rezept manipuliert haben Ein 24-Jähriger steht im Verdacht, am Freitagnachmittag in Coburg ein Rezept manipuliert zu haben. Zuvor hatte der Deutsche eine Bereitschaftspraxis aufgesucht und dort Medikamente verschrieben bekommen. Da ihm ein gewünschtes Medikament nicht verordnet wurde, soll er eigenmächtig ein weiteres Präparat auf dem Rezept ergänzt haben.