Mo., 14.04.2014 , 17:49 Uhr

Coburg: Untersuchungshaft nach Tritt gegen den Kopf

 Am frühen Morgen des gestrigen Sonntags (13.04.2014) gerieten in der Coburger Innenstadt drei junge Männer aneinander. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung und einigen Ohrfeigen eskalierte dabei die Situation und ein 24-Jähriger trat einem seiner Kontrahenten gezielt gegen den Kopf und verletzte ihn. Daraufhin gingen drei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes dazwischen und hielten den jungen Mann bis zum Eintreffen der Polizei fest. Weil die zuständige Staatsanwaltschaft den Tritt gegen den Kopf als versuchtes Tötungsdelikt einstuft, wurde Haftbefehl gegen den 24-Jährigen erlassen. Nun sitzt er in Untersuchungshaft.

 


 

 

Coburg Kopf Körperverletzung Oberfranken Tritt TV Oberfranken TVO Untersuchungshaft

Das könnte Dich auch interessieren

17.10.2026 "Psychischer Ausnahmezustand": 38-Jähriger schlägt Passanten in Coburg und geht auf Polizei los Ein 38-Jähriger soll in Coburg Passanten angegriffen und mit einer Bierflasche geworfen haben. Auch gegenüber der Polizei wurde der alkoholisierte Mann aggressiv. 27.09.2026 Neuses: Familienfeier läuft komplett aus dem Ruder Eine Familienfeier im Coburger Stadtteil Neuses lief am Samstagabend (26. September) völlig aus dem Ruder. Gegen 21:20 Uhr wurde der Polizei zunächst eine Schlägerei mit rund 20 Beteiligten gemeldet. 28.06.2026 Coburg: Faustschläge und Bisse in der Fußgängerzone Am Sonntagmorgen (28. Juni) kam es gegen 05:30 Uhr in der Fußgängerzone im Bereich des Steinwegs in Coburg zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Beide standen dabei erheblich unter der Einwirkung von Alkohol. 28.06.2026 Coburg: 27-Jähriger schlägt mit einer Stange auf seinen Arbeitskollegen ein Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der wechselseitigen gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Die genauen Hintergründe und der Ablauf des Geschehens sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Für beide Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.