Do., 29.12.2016 , 16:50 Uhr

Das sollten Sie wissen: Diese Änderungen stehen 2017 an!

Ein Feiertag mehr, Fotobücher werden teurer...

Wir haben für Sie die relevante Änderungen, die ab dem Jahreswechsel in Kraft treten, hier zusammengefasst. Die einen Veränderungen werden Ihr Leben ein wenig erleichtern, die anderen wohl eher Ihr Konto belasten...

Zusätzlicher Feiertag:
Anlässlich des Reformationsjubiläums ist der 31. Oktober 2017 bundesweit ein einmaliger, arbeitsfreier Feiertag. An diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen zum 500. Mal. Über das Jahr hinweg finden hierzu auch in Oberfranken zahlreiche Veranstaltungen statt.

Kindergeld:
Im Jahr 2017 wird das Kindergeld um zwei Euro pro Kind erhöht. Beim ersten und zweiten Kind wird der Betrag dementsprechend von 190 Euro auf 192 Euro angehoben.

Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag von insgesamt 7248 Euro wird im ersten Schritt um 108 Euro erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei.

Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8.652 auf 8.822 Euro. Für Verheiratete - bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer - wird der Beitrag von 17.304 Euro auf 17.644 Euro angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn:
Der Gesetzliche Mindestlohn wird von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde ansteigen. Dies macht bei einem Vollzeitjob rund 55 Euro mehr im Monat aus.

Hartz- IV-Regelsatz:
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger wird 2017 von 404 auf 409 Euro erhöht. Paare erhalten acht Euro mehr im Monat. 25- Jährige, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten drei Euro mehr. Um die Grundsicherung für Kinder zwischen sechs und 13 zu gewährleisten, erhöht sich diese um 21 Euro auf 291 Euro.

Einkommensgrenzen:
Die Einkommensgrenzen sollen für alle Steuersätze angehoben werden. Sie sollen somit der kalten Progression entgegensteuern. Hiermit soll verhindert werden, dass die Reallöhne zu stark sinken und sich der Arbeitnehmer nach der Lohnerhöhung weniger leisten kann als zuvor.

EEG-Umlage:
Verbraucher müssen künftig für die Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne tiefer in die Taschen greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde erhöht und über die Stromrechnung bezahlt.

Lebensversicherung:
Neukunden der klassischen Lebensversicherung müssen sich auf einen weiteren Rückgang einstellen, da der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen der neu abgeschlossenen Verträge von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent absinkt. Für bereits abgeschlossene Verträge bleibt alles bei den vereinbarten und garantierten Leistungen.

Pflegereform:
Ab Januar 2017 kommt es aufgrund der Pflegereform zu weiteren Veränderungen. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, in welchen die Betroffenen durch diverse Kriterien nach ihrer Selbstständigkeit eingeordnet werden.

Auch interessant:
Für das immer beliebter werdende Fotobuch fällt ab dem 01. Januar 2017 ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent an. Bisher betrug dieser nur sieben Prozent. Somit wird das Produkt für den Verbraucher teurer.

Weiterführende Informationen

TVO-Rechtstipp: 2017 bringt für Unternehmer folgenreiche Änderung
Der Jahreswechsel bringt Veränderungen mit sich, zum Beispiel in rechtlicher und steuerlicher Sicht. Eine dieser Änderungen beschäftigt uns im TVO-Rechtstipp: Für Unternehmer kann es ab 1. Januar 2017 teuer werden, wenn nicht mit einer regelkonformen Kasse gearbeitet wird. Hier gibt es nämlich verschärfte Richtlinien von der Finanzverwaltung. Wer davon betroffen ist und was zu tun ist: Wir helfen…
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