Ein in Stegaurach verendet aufgefundener Graureiher wurde positiv auf die Geflügelpest getestet. Deshalb werden ab sofort zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel im gesamten Landkreis sowie der Stadt Bamberg weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet. Ab Freitag (12. März) gilt daher eine allgemeine Stallpflicht für Nutzvögel, so das zuständige Landratsamt am Mittwoch.
Anordnung gilt für private als auch für gewerbliche Tierhalter
Bereits Anfang Februar 2021 hatten Stadt und Landkreis eine Allgemeinverfügung mit verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel erlassen. Aufgrund des positiven Geflügelpestnachweises im Landkreis sowie weiterer in den Nachbarlandkreisen, ist eine weitere Verschärfung der Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Aufstallungspflicht gilt für sämtliche Nutzgeflügel. Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Durch sie soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- sowie Nutzgeflügel vermieden werden, um das Risiko einer möglichen Einschleppung zu vermeiden. Die Anordnung gilt sowohl für private als auch gewerbliche Tierhalter.
Was ist eine Stallpflicht?
Eine Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung sowie Seitenbegrenzung gehalten werden.
Veterinäramt muss über verendete Tiere informiert werden
Tritt der Fall ein, dass vermehrt Tiere verenden, ist das zuständige Veterinäramt zu informieren. Dazu aufgefordert werden Geflügel- sowie Hobbyhalter. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt werden. Bisher sei die Ansteckung des Menschen mit dem Virus nicht bekannt. Weitere Informationen zur aktuellen Lage der Geflügelpest in Bayern ist auf der Homepage vom Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort „Geflügelpest“ zu finden.