Mi, 10.04.2024 , 12:17 Uhr

Oberfranken / Bayern

Ja zum Bier, Nein zum Cannabis: Diskussion um Kiff-Verbot auf Volksfesten in Bayern

Staatsregierung will den Konsum von Cannabis erschweren

Viel Rauch um nix oder doch eine kontroverse Debatte? Die bayerische Staatsregierung prüft Cannabis-freie Zonen auf Volksfesten, wie dem Oktoberfest in München oder den vielen bekannten Festivitäten in Oberfranken. Hierzu sollen die Kommunen mit mehr Macht ausgestattet werden, um derartige Zonen - ähnlich einer Alkoholverbotszone - einrichten zu können. TVO fragt aktuell dazu per Umfrage: "Sollte der Konsum von Cannabis auf Volksfesten verboten werden?" (Abstimmung: siehe unten) 

Aktuell-Bericht vom 10.04.24

"Bayern wird kein Kiffer-Paradies": Staatsregierung prüft Cannabis-freie Zonen auf Volksfesten

Tradition: Bier vs. Cannabis

Die Tradition des Bieres auf bayerischen Volksfesten und der Vorschlag, möglicherweise den Konsum von Cannabis einzuschränken, spiegeln interessante kulturelle und gesellschaftliche Aspekte wider.

In Bayern haben Bier und Volksfeste eine tiefe und lange Tradition. Bier ist ein zentraler Bestandteil der bayerischen Kultur und wird oft als ein Symbol für Geselligkeit, Zusammengehörigkeit und Lebensfreude betrachtet. Auf Volksfesten wie dem berühmten Oktoberfest in München oder anderen Veranstaltungen in Städten und Gemeinden Bayerns spielt Bier eine herausragende Rolle. Es wird in großen Maßkrügen genossen, begleitet von traditioneller Musik, regionaler Küche und fröhlichen Menschen in Trachten. Diese Tradition des Bierkonsums wird als wichtiges kulturelles Erbe betrachtet und ist ein wesentlicher Bestandteil bayerischer Identität.

Bayern plant Einschränkungen beim Cannabis-Konsum

Auf der anderen Seite steht die Diskussion um den Cannabis-Konsum, auch nach der Teil-Legalisierung zum 01. April 2024. Während Bier seit langem in der Gesellschaft akzeptiert ist, wird der von Cannabis weiterhin kontrovers diskutiert, vor allem in der Politik. Bayern lehnt an sich das neue Bundesgesetz ab, muss es aber dennoch umsetzen. Aber: Die bayerische Staatsregierung plant, den Cannabis-Konsum unter anderem auf dem Oktoberfest in München einzuschränken beziehungsweise sogar ganz zu verbieten. Wie Florian Herrmann, der Leiter der Staatskanzlei, am Dienstag (09. April) mitteilte, befassen sich die Ressorts derzeit übergreifend intensiv mit der Prüfung der Frage, wie man rechtlich den Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum begrenzen kann.

"Verordnungsermächtigung" ist geplant

Selbst kann die Staatsregierung dies nicht verbieten! Laut Herrmann will man eine sogenannte "Verordnungsermächtigung" für Kommunen schaffen, damit Städte und Gemeinden - die gegebenenfalls selbst Ausrichter von Festen sind - Cannabis-freie Zone einrichten können. Diese könnten ähnlich wie Alkoholverbotszonen aussehen. Die Kommunen sollen dann eigenmächtig entscheiden können, ob und wie sie diese Ermächtigung einsetzen wollen - so zum Beispiel auch bei Volksfesten oder im sonstigen öffentlichen Raum. Die Maßnahme will man relativ zeitnah auf den Weg bringen. Herrmann abschließend:

 

Ziel ist natürlich, den Konsum unattraktiv zu machen.

(Florian Herrmann, Leiter der bayerischen Staatskanzlei)

 

TVO-Umfrage zu diesem Thema

Bayerischer Bußgeldkatalog zum Cannabis-Konsum

Seit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes beschäftigen sich die einzelnen Ressorts der bayerischen Staatsregierung, wie eine Begrenzung des Cannabis-Konsums möglich ist. Dabei sollen auch Bußgelder zur Anwendung kommen. Laut Herrmann sollen die Bußgelder vor allem abschreckend wirken, bei Verstößen, die aus seiner Sicht "keine Lappalien" sind. Ministerpräsident Markus Söder verkündete zudem via X (ehemals Twitter):

 

Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch.

(Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident)

 

Der Katalog von Bußen für den Konsum von Cannabis soll für Personen ab 14 Jahren gelten. Der Vollzug soll durch die Kreisverwaltungsbehörden erfolgen. Die Strafen reichen von 50 Euro bis 30.000 Euro. Herrmann betonte, dass es sich hierbei um Strafen für den Erstverstoß handle. Wer innerhalb von drei Jahren erneut bei der gleichen Ordnungswidrigkeit erwischt wird, soll das Doppelte zahlen.

Abschließend stellt der Leiter der bayerischen Staatskanzlei zudem klar, dass die Regelungen zum Rauchverbot auch für den Cannabis-Konsum gelten. Das betreffende Gesetz sieht unter anderem das Verbot von Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Schulen vor.

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