Mo., 08.12.2025 , 11:24 Uhr

Bamberg/Bayreuth

Kinderpornografie-Plattform „Alice in Wonderland“: 36-jähriger Bayreuther angeklagt

Über 100.000 registrierte Nutzer im Darknet

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg informiert, ist nach intensiven Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern (Bamberg) vor dem Landgericht Bayreuth Anklage gegen einen 36 Jahre alten Mann aus Bayreuth erhoben worden. Vorgeworfen wird ihm das bandenmäßige öffentliche Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten und der Besitz von entsprechenden Bildern.

Bayreuther verbreitet Kinderpornografie im Darknet

Wie in der Anklageschrift verlautet, wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, ab Mitte 2022 bis August 2023 Nutzer der Kinderpornografie-Plattform „Alice in Wonderland“ gewesen zu sein. Hierbei handelte es sich um ein ausschließlich über das Darknet erreichbares Internetforum, in dem kinder- und jugendpornografische Bild- und Videodateien ausgetauscht werden.

100.000 aktive Mitglieder

Nutzer der Plattform verpflichteten sich dabei, Dateien mit weiblichen Kindern zwischen drei und siebzehn Jahren zu posten oder
Links zu passwortgeschützten Dateiarchiven zu teilen. Auf diese Weise konnten sämtliche Nutzer auf die Bilder und Videos zugreifen. Im Tatzeitraum gehörten „Alice in Wonderland“ mindestens 100.000 registrierte aktive Mitglieder an. In der Anklageschrift legt die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg dem Angeschuldigten zur Last, bei mindestens fünf Gelegenheiten insgesamt 44 Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten auf der Plattform hochgeladen zu haben und dadurch den anderen Nutzern zur weiteren Verbreitung zugänglich gemacht zu haben.

382 Videos und 4.838 Bilder

Bei der Durchsuchung der Wohnanschrift des Angeklagten am 29. Juli 2024 (Montag) durch die Kriminalpolizei Bayreuth wurden laut Anklageschrift zudem mehrere elektronische Geräte aufgefunden. Hierauf wurden im Rahmen der IT-forensischen Auswertung 382 Videodateien und 4.838 Bilder mit kinderpornografischen Inhalten festgestellt werden.

Bis zu 15 Jahre Haft drohen

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Bayreuth entscheiden. Das Gesetz sieht für jeden Fall des bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Inhalte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe
vor.

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