Im Landkreis Kulmbach wurde erneut bei einem Wildvogel die Geflügelpest, auch genannt Vogelgrippe, nachgewiesen. Diesmal im Bereich Oberauhof bei einer tot aufgefundenen Kanadagans. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (kurz: FLI) in Jena konnte bei dem Tier das Virus vom Typ H5N8 nachweisen. Wegen der bereits bestehenden Aufstallungspflicht, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, so das zuständige Landratsamt am Donnerstag (18. März).
Tiere sterben bei einer Vogelgrippe meist unerwartet
Der erste aufgetretene Fall der Vogelgrippe wurde am 12. März bei einem verendeten Schwan in Thurnau nachgewiesen. Von der Geflügelpest betroffene Tiere sterben meist unerwartet. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten. Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnervögeln unter anderem in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit mit bis zu 100 Prozent.
Aufstallungspflicht gilt für gewerbsmäßige und für private Geflügelhalter
Wegen der bereits bestehenden landkreisweiten Aufstallungspflicht für Geflügelhalter, ergeben sich durch den aktuellen Geflügelpest-Nachweis bei einem Wildvogel im Landkreis keine weiteren Vollzugsmaßnahmen. Die Allgemeinverfügungen gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Wir berichteten hierzu bereits für den Landkreis Kulmbach. Die Nachricht finden Sie hier.
Bei Fund von toten Vögeln muss das Veterinäramt verständigt werden
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09221 / 707 707 oder per Mail an veterinaeramt@Landkreis-Kulmbach.de gebeten.