Im Prozess gegen den ehemaligen Chefarzt des Klinikums Bamberg hat das Landgericht Bamberg den Antrag von Heinz W. auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls abgelehnt. Das Landgericht bejaht weiterhin den Haftgrund der Fluchtgefahr, da der Angeklagte im Falle einer Verurteilung im Sinne der Anklage mit einer „deutlichen Gesamtfreiheitsstrafe“ zu rechnen habe.
Dies, so das Gericht, stelle einen „massiven Fluchtanreiz“ dar. Mildere Maßnahmen, wie etwa eine regelmäßige Meldeauflage bei der Polizei, Abgabe der Ausweis- und Passdokumente, Leistung einer Sicherheit in sechsstelliger Höhe, seien nicht geeignet, der Fluchtgefahr wirksam zu begegnen, so das Gericht in der Beurteilung.