Ein Hotelier und Gastronom aus dem Raum Hof wurde jetzt durch das Amtsgericht Hof wegen illegaler Beschäftigung verurteilt. Der jetzt 69-Jährige aus der Balkanregion hatte in seinem Hotel zeitweise zahlreiche Flüchtlinge untergebracht und beschäftigt.
Kaum Personal offiziell beschäftigt
Zur Aufrechterhaltung seiner Betriebe, welche neben dem Hotel noch ein Imbiss und eine Gaststätte waren, hatte der 69-Jährige laut Hauptzollamt Regensburg jedoch kaum Personal offiziell beschäftigt und angemeldet. Darüber hinaus bezahlte er seinen Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn teilweise nicht.
Arbeitsaufzeichnungen nur sporadisch vorhanden
Da Arbeitsaufzeichnungen der Arbeitnehmer nur sporadisch vorlagen, musste der Beschäftigungsumfang und die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hof unter anderem anhand der Öffnungszeiten, Übernachtungen und Einnahmen geschätzt werden.
Hotelier zu hoher Strafe verurteilt
Das Strafgericht verurteilte den Hotelier zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen und ordnete die Einziehung von Wertersatz zu Gunsten der Sozialversicherung in Höhe von über 20.000 Euro an. Zusätzlich verhängte das Hauptzollamt Regensburg ein Bußgeld wegen des Mindestlohnverstoßes in Höhe von 20.000 Euro.