Sa., 31.10.2020 , 16:44 Uhr

Landkreis Kronach: Corona-Ampel springt auf DUNKELROT

7-Tage-Inzidenz beträgt laut RKI 101,9

Noch vor Inkrafttreten der ab Montag (2. November) gültigen Maßnahmen für den von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen „Lockdown light“ hat der Landkreis Kronach mit einer 7-Tage-Inzidenz von 101,9 (laut RKI) die Stufe „Dunkelrot“ auf der Corona-Ampel erreicht.

Bei einem Wert von 100 gelten folgende Regeln:

Daraus resultierend ergeben sich ab Sonntag (1. November / 0:00 Uhr) zunächst zusätzlich zu den bereits bestehenden Einschränkungen:

  1. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 22:00 auf 21:00 Uhr vorgezogen.
  2. Ab 21:00 Uhr darf an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.
  3. Für folgende Veranstaltungen sind maximal 50 Personen zulässig:

Lockdown light ab Montag (2. November)

Ab Montag (2. November / 0:00 Uhr) greifen schließlich die Maßnahmen für den „Lockdown light“. Dazu gehören u.a. das Verbot von Veranstaltungen (Ausnahme kirchliche Veranstaltungen und Demonstrationen) sowie die Schließung der Gastronomie, Kinos, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Museen etc. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr Zuhause sowie der Betrieb von Kantinen.

Kontakte deutlich reduzieren

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Haushaltes und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.

Landkreis Kronach

(Stand: 31. Oktober 2020)

 

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