Im Landkreis Lichtenfels wurde ein aktueller Fall der Geflügelpest amtlich bestätigt: Bei einem verendeten Wildvogel, einer Graugans, im Bereich von Altenkunstadt wurde das H5N8-Virus, auch Vogelgrippe genannt, nachgewiesen. Zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis wurde bereits vor rund zwei Wochen eine Stallpflicht für Nutz- und Haustierbestände angeordnet. Wir berichteten!
Allgemeinverfügungen gelten gewerbsmäßige und private Geflügelhalter als auch für Züchter
Aufgrund der aktuellen Risikobewertung durch das Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte das bayerische Umweltministerium zuvor eine Aufstallung für alle Risikogebiete in Bayern veranlasst. Die Allgemeinverfügungen gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die genauen Inhalte der Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels veröffentlicht.
Ansteckung des Menschen bislang nicht bekannt
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu kranken oder toten Tieren sollte aber vermieden, tote Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Hinweise zu Übertragungswegen
Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnern beispielsweise in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und dadurch, dass die Tiere völlig unerwartet sterben. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten. Wer mehrere tote Vögel am selben Ort tot auffindet, wird gebeten, sich beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 09571 / 18231 zu melden.