Nach intensiven Ermittlungen hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg Anklage gegen einen 53-jährigen Mann aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt wegen zahlreicher Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, von 2019 bis 2022 über einen Messenger-Dienst den sexuellen Missbrauch eines Mädchens auf den Philippinen angeleitet zu haben. Das Mädchen war zu den Tatzeitpunkten zwischen acht und elf Jahren alt.
Mutter soll Videos und Fotos der Tochter bei sexuellen Handlungen angefertigt haben
Der Angeschuldigte soll der Mutter des Mädchen Geld gezahlt haben, damit diese Video- und Bildaufnahmen von ihrer Tochter bei der Vornahme sexueller Handlungen sowohl an sich selbst als auch an anderen Personen (Kindern und Erwachsenen) macht und anschließend an ihn übersendet. Später soll er das Mädchen auch direkt zu derartigen Handlungen aufgefordert haben. Dieser modus operandi ist dem international anzutreffendem Kriminalitätsphänomen des sog. „Live-Streamings“ zuzuordnen, im englischen Sprachgebrauch auch „Live Distance Child Abuse“ (LDCA) oder „Online Sexual Abuse and Exploitation of Children“ (OSEAC) genannt.
Verdächtiger in Untersuchungshaft
Die Ermittlungen kamen durch den Hinweis einer Hilfsorganisation auf den Philippinen ins Rollen. Der Angeschuldigte konnte schließlich identifiziert werden. Im Mai 2025 wurde seine Wohnung durchsucht. Anschließend wurde der 53-Jährige festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.
53-Jähriger soll sich selbst an Mädchen vergangen haben
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wirft dem Mann aus Franken vor, in 74 Fällen das Mädchen zur Vornahme sexueller Handlungen an sich, an anderen Kindern und anderen erwachsenen Personen bestimmt zu haben. Darüber hinaus soll er selbst auf die Philippinen gereist sein, um dort den schweren sexuellen Missbrauch an dem Mädchen vorzunehmen. Außerdem soll der 53-Jährige Bilder der Geschädigten an einen britischen und einen amerikanischen Staatsangehörigen geschickt haben, verbunden mit dem Hinweis, er könne ein Treffen auf den Philippinen arrangieren.
Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden. Das Gesetz sieht für jeden Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren vor.