Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe überprüften die Hauptzollämter Schweinfurt und Regensburg in Oberfranken die Beschäftigungsverhältnisse. Dabei ging es um die Einhaltung des Mindestlohns, Schwarzarbeit und weitere Verstöße.
Überprüfung von acht Betrieben und 38 Personen
Im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt, das für die Regionen Bamberg, Bayreuth und Coburg zuständig ist, waren 14 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unterwegs. Die Beamtinnen und Beamten überprüften in insgesamt acht Betrieben die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 38 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet
Bereits während der Maßnahmen vor Ort wurden fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hierbei handelt es sich überwiegend um den Verdacht der illegalen Beschäftigung wie illegalen Aufenthalt beziehungsweise fehlende Arbeitsgenehmigung in Verbindung mit Urkundenfälschung.
Mehrere Fälle werden überprüft
In neun weiteren Fällen ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße, die nun tiefergehend geprüft werden und weitere Ermittlungen nach sich ziehen:
Weitere Auswertungen von Geschäftsunterlagen
Auch hier schließen sich nun weitere Auswertungen der Geschäftsunterlagen an, um die vor Ort erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abzugleichen.
Schwarzarbeit im Bereich Hof
Im Bezirk Hof, den das Hauptzollamt Regenburg betreut, gab es Überprüfungen in vier Betrieben. Insgesamt 14 Personen wurden befragt. Dabei wurden eine Ordnungswidrigkeit wegen Schwarzarbeit beziehungsweise Nichtmitführen oder Nichtvorlage von Ausweispapieren festgestellt.
Acht Vorkommisse müssen untersucht werden
Acht Sachverhalte müssen noch gesondert geprüft werden. Davon
Von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Hof waren acht Bedienstete der Zollverwaltung sowie eine Bedienstete des Finanzamts im Einsatz.