Am Mittwochabend (06. Mai) musste die Coburger Polizei einen 27 Jahre alten Mann einen Platzverweis erteilen, weil dieser sich weigerte, trotz Maskenpflicht, einen Mund- und Nasenschutz beim Einkaufen zu tragen. Sein Verhalten wird strafrechtliche Konsequenzen haben.
Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz
Trotz fehlendem Mund- und Nasenschutz betrat der 27-Jähriger ein Geschäft in der Spitalgasse in Coburg. Ein Mitarbeiter des Geschäftes bat den Neustadter innerhalb des Ladens einen Mund- und Nasenschutz aufzusetzen. Der Mann weigerte sich jedoch und verließ auch nicht den Laden. Daraufhin verständigte der Mitarbeiter des Ladens die Coburger Polizei. Die Beamten trafen den Mann noch im Geschäft an. Er zeigte sich uneinsichtig und verließ erst nach einem Platzverweis durch die Polizisten das Geschäft. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz wegen des Nichttragens eines Mund- und Nasenschutzes in einem Geschäft.