Am späten Sonntagnachmittag (17. September) wurde ein 23-Jähriger von der Polizei auf frischer Tat dabei erwischt, wie er in der Bamberger Straße von Scheßlitz Bundestagswahlplakate zerstörte. Dies war allerdings nicht die einzige Auffälligkeit bei seiner Überprüfung durch die Beamten der Polizeiinspektion Bamberg-Land.
Drei Wahlplakate beschädigt
Die Streife fuhr genau in dem Moment in der Straße entlang, als ihr auf dem Gehweg ein Mann auffiel, welcher ein Wahlplakat von einer Straßenlaterne abriss. Die Polizisten reagierten sofort und nahmen den Täter noch am Ort des Geschehens fest. Insgesamt wurden drei abgerissene Wahlplakate festgestellt.
Versicherungsschutz abgelaufen
Unterwegs war der 23-Jährige mit einem Mofa. Bei der Überprüfung seines Fahrzeuges stellte sich heraus, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen aus dem Jahre 2005 stammte und somit kein Versicherungsschutz hierfür mehr bestand. Nach der Aufnahme seines Falles durfte der Mann den Heimweg zu Fuß antreten. Die Weiterfahrt mit seinem Mofa wurde ihm nicht gestattet.
Zwei Anzeigen erstattet
Der Täter muss sich nun wegen Sachbeschädigung und Fahren ohne Versicherungsschutz strafrechtlich verantworten. Das entsprechende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Beschädigung von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt
Das Beschädigen oder Entfernen von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Form von Vandalismus. Die Tat ist somit strafbar. Wer – wie in diesem Fall – dabei ertappt wird, wie er Wahlplakate überklebt, beschmiert oder zerstört, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht hierbei bis zu zwei Jahre Haft für Personen vor.