Das Verbands-Sportgerichts des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die beiden Anträge der SpVgg Bayern Hof auf Einstweilige Verfügung zur Absetzung des heutigen Relegationsspiels 1. FC Schweinfurt 05 gegen TSV Aubstadt per Einzelrichterentscheid l abgelehnt. Das Spiel bleibt somit offiziell angesetzt.
Einstweilige Verfügungen abgewiesen
Ein Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Spielabsetzung wurde von der SpVgg Bayern Hof im Rahmen einer Beschwerde gegen die Spielansetzung des heutigen Relegationsspiels gestellt. Einen zweiten Antrag stellten die Hofer im Rahmen der eingereichten Berufung gegen die Einstellung des Verfahrens zu einer möglichen Spielmanipulation der Regionalligapartie 1. FC Schweinfurt 05 gegen den SV Heimstetten. Das Sportgericht Bayern hatte das Verfahren aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine Spielmanipulation am vergangenen Mittwoch eingestellt.
Hauptverfahren werden gesondert behandelt
Über die jeweiligen Hauptverfahren entscheidet das Verbands-Sportgericht in den kommenden Tagen gesondert. Hierbei geht es um die Beschwerde der Hofer Bayern gegen die Spielansetzung der Parie Schweinfurt gegen Aubstadt und die Berufung gegen das vom Sportgericht Bayern eingestellte Verfahren wegen einer möglichen Spielmanipulation im Spiel Schweinfurt gegen Heimstetten.
Anhörung im Pyrotechnik-Verfahren
Ein weiteres sportgerichtliches Verfahren wegen des Einsatzes von Pyrotechnik, das zur Spielunterbrechung beim Regionalligaspiel Schweinfurt gegen den Heimstetten (24. Mai) führte, ist eingeleitet. Die Verantwortlichen des 1.FC Schweinfurt sind aufgefordert, bis zum 7. Juni eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Wir sprechen am Abend in „Oberfranken Aktuell“ erneut mit Reiner Denzler, dem Präsidenten der Hofer Bayern zu den neusten Entwicklungen.