Hätte die tödliche Messerattacke im Januar 2025 in Aschaffenburg, bei welcher ein Kind und ein Erwachsener getötet wurden, verhindert werden können? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit geraumer Zeit die Staatsanwaltschaft Coburg. Nun erhebt sie Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit einem Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau im August 2024. Für diesen Angriff soll derselbe Täter verantwortlich gewesen sein. Allerdings wurde kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet.
Ermittlungen gegen mehrere Beamte durch die Staatsanwaltschaft Coburg
Die Staatsanwaltschaft Coburg hat in den vergangenen Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen vier Beamte der Polizeiinspektion Alzenau geführt. Mit dem Ergebnis, dass nun gegen einen Polizeibeamten Anklage erhoben wird. Gegen die übrigen drei Beamten wurde das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Coburg war nach dem Eingang einer Strafanzeige gegen die Polizeibeamten bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit der Führung des Verfahrens beauftragt worden.
28-Jähriger soll bereits zuvor Messerangriff begangen haben
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Messerangriff am 22. Januar 2025 im Park Schöntal in Aschaffenburg, bei dem ein 28-jähriger afghanischer Asylbewerber einen zweijährigen Jungen sowie einen 41-jährigen Mann getötet und ein weiteres Kind sowie zwei Erwachsene verletzt haben soll, wurde bekannt, dass es bereits am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) zu einem Messerangriff durch den mutmaßlichen Täter gekommen sein soll.
44-Jährige in Asylunterkunft angegriffen
Als die am besagten Abend im August 2024 über Notruf alarmierten Polizeistreifen am Tatort eintrafen, sei der erheblich alkoholisierte mutmaßliche Angreifer durch weitere Bewohner bereits am Boden fixiert worden. Einer der Streifenbeamten sei durch eine weitere Mitbewohnerin darauf hingewiesen worden, dass der mutmaßliche Täter eine 44-Jährige gewürgt und mit einem Messer verletzt haben soll. Die ebenfalls alkoholisierte mutmaßliche Geschädigte habe mehrere Verletzungen aufgewiesen, die durch den Streifenbeamten fotografisch dokumentiert wurden. Der mutmaßliche Täter wurde in Sicherheitsgewahrsam genommen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den afghanischen Staatsbürger wegen dieses Vorfalls wurde zunächst nicht eingeleitet.
Polizist leitete kein Ermittlungsverfahren ein
Der angeschuldigte Beamte war polizeilicher Sachbearbeiter des Vorfalls. In der Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, es unterlassen zu haben, ein Ermittlungsverfahren gegen den 28-jährigen Afghanen einzuleiten, obwohl er über den Vorfall informiert war und sich ihm das Vorliegen einer nicht unerheblichen Straftat – gefährliche Körperverletzung – aufgedrängt haben muss. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die mutmaßliche Tat des Afghanen zunächst nicht verfolgt wurde. Nun hat der Strafrichter in Alzenau über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.