Nach den Corona-Demonstrationen und Gegenprotesten der letzten Zeit, wie unter anderem am letzten Wochenende im hessischen Kassel, befürchtet der bayerische Landesbezirk der Gewerkschaft der Polizei ähnliche Szenarien für das kommende und das Osterwochenende auch in Bayern. Um verletzte Polizisten und Demonstranten, Festnahmen und Platzverweise sowie Verstöße gegen Infektionsschutzregeln zu verhindern, fordert die Gewerkschaft jetzt unter anderem einen zeitlich begrenzten „Versammlungs-Lockdown“.
GdP fordert ein Umdenken bei der Genehmigung von Demonstrationen
Die GdP Bayern sieht derzeit in der Gesellschaft eine aggressive Gesamtstimmung, die sich weiter verschärft. Die Gewerkschaft kritisiert hierbei eine Minderheit „völlig uneinsichtiger, verantwortungs- und rücksichtsloser Querdenker sowie linke und rechte gewaltbereite Gruppierungen“, die friedliche Versammlungen benutzen und diese eskalieren lassen. Der bayerische Landesverband fordert in einer aktuellen Pressemitteilung ein Umdenken bei den verantwortlichen Behörden, die derartige Versammlungen genehmigen. Zwar würde man von GdP-Seite einen Einschnitt in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit bedauern, plädiert aber für einen zeitlich abgestimmten „Versammlungs-Lockdown“.
Wer bei Demonstrationen Polizisten angreift, Journalisten und auch Rettungskräfte in ihrer Arbeit behindert und vorsätzlich gegen die Infektionsschutzregeln verstößt und die Versammlungsfreiheit und dadurch ´selbst´ Grundrechte, wie zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit, mit Füßen tritt, muss in Kauf nehmen, dass solche Veranstaltungen in Zeiten der Pandemie nicht mehr stattfinden können und dürfen.
(Peter Pytlik, Landesvorsitzende der GdP Bayern)
Verhalten der Verwaltungsgericht für die GdP „nicht nachvollziehbar“
Laut Pytlik ist es von Gewerkschaftsseite nicht nachvollziehbar, dass zunächst verbotene Versammlungen kurzerhand von den Verwaltungsgerichten doch wieder erlaubt werden. Demnach wisse man bereits im Vorfeld, dass es dort zu Ausschreitungen und Verstößen gegen die Infektionsschutzregeln kommen wird. Aus GdP-Sicht ist es demnach nicht nachvollziehbar, warum derartige Demonstrationen dann noch genehmigt werden.
Genau diese Verfahrensweise sollten die Gerichte künftig genauer und verantwortungsbewusster betrachten, um solche Szenen wie am Wochenende in Kassel, in Zukunft nicht durch ihre Entscheidungen mittelbar zu ´unterstützen´ und sozusagen als ´juristischen Kollateralschaden´ billigend in Kauf nehmen.
(Peter Pytlik, Landesvorsitzende der GdP Bayern)
Gewerkschaft fordert klare Rechtsgrundlagen
Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher von der Politik klare Rechtsgrundlagen und gerichtliche Entscheidungen, um – so Pytlik – mit der vom Staat auch zu erwartenden Konsequenz vorgehen zu können und nicht als „Spielball“ für Justiz und Politik benutzt zu werden.