Mi, 13.03.2024 , 10:45 Uhr

Stadt Bamberg / Unterfranken

52 Fake-Shops betrieben!: Zentralstelle Cybercrime Bamberg ermittelt 40-jährigen Täter

Mann aus Unterfranken wird im Mai 2023 festgenommen

Nach umfangreichen Untersuchungen einer eigens gegründeten Ermittlungskommission der Schweinfurter Kriminalpolizei und der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg wurde jetzt die Anklage gegen einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld (Unterfranken) erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, von Januar 2020 bis zu seiner Festnahme im Mai 2023 insgesamt 52 Fake-Shops betrieben zu haben!

Produktpalette vom Schulranzen bis zu Kfz-Zubehör

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Mittwoch (13. März) mitteilte, wurden auf diesen Verkaufsplattformen im Internet eine große Palette an Waren im Wert zwischen 2,88 Euro und 1.846,68 Euro angeboten. Die Bandbreite der Produkte, die der Angeklagte im Sortiment gehabt haben soll, ist beachtlich: So wurden auf den diversen Fake-Shops mit Namen wie

Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Kfz-Zubehör, Schulranzen, Spielwaren und vieles mehr beworben.

Ermittler decken über 2.300 Bestellungen auf

Laut den Ermittlern gingen die Kunden nach ihren Bestellungen in Vorkasse, ohne jemals die bestellten Produkte zu erhalten. Insgesamt wurden 2.309 konkrete Bestellungen im Zeitraum vom 02. Januar 2020 bis zum 23. März 2023 mit einem Gesamtschaden von knapp 325.000 Euro aufgedeckt werden. Auf den Konten, die der Angeschuldigte für die Einzahlung der Kundengelder verwendet haben soll, gingen darüber hinaus weitere Einzahlungen in Höhe von über einer Million Euro ein, die keinen konkreten Bestellungen mehr zugeordnet werden konnten. Die Ermittler gehen hier aber ebenfalls davon aus, dass die Gelder ebenso aus den Betrügereien mit den Fake-Shops stammen!

40-Jähriger Anfang Mai 2023 festgenommen

Der 40-jährige Deutsche wurde am 02. Mai 2023 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Taten soll er von seinen jeweiligen Wohnorten – zunächst in Berlin, später im Landkreis Schwandorf und schließlich im Landkreis Rhön-Grabfeld begangen haben. Er muss sich nun unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 52 Fällen verantworten. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor! Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragt in ihrer Anklageschrift weiterhin die Einziehung der Gelder in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro. Der Angeschuldigte befand sich zum Zeitpunkt der Taten unter Bewährung, unter anderem auch wegen Betrugsdelikten.

Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet jetzt die zuständige Strafkammer des Landgerichts Bamberg.

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