Weil er unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis am Mittwochnachmittag (19. Dezember) auf der Autobahn A72 unterwegs war, erwartet einen 45-Jährigen nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.
Rasanter Fahrstil führt zu Kontrolle
Polizisten kontrollierten um kurz nach 14:30 Uhr an der Anschlussstelle „Hof/Töpen“ einen mit zwei Personen besetzten Renault Kangoo. Zuvor war der Fahrer des Wagens wegen seiner rasanten Fahrweise aufgefallen. Während der Überprüfung bemerkten die Fahnder, dass der polnische Staatsangehörige offenbar unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest brachte mit einem Wert von knapp 1,5 Promille Gewissheit, woraufhin die Streife eine Blutentnahme bei dem Mann anordnete.
Pole darf nicht mehr in Deutschland fahren
Außerdem stellte sich heraus, dass dem 45-Jährigen unanfechtbar das Recht aberkannt wurde, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Dementsprechend hätte er kein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik führen dürfen. Da auch der Beifahrer nicht im Besitz eines Führerscheins und zudem mit fast drei Promille ebenfalls stark alkoholisiert war, unterbanden die Beamten die Weiterfahrt des Duos.
Polizei leitet Strafverfahren ein
Gegen den Fahrer leiteten die Grenzpolizisten letztlich ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr ein. In diesem Zusammenhang stellten die Ordnungshüter auch den polnischen Führerschein des 45-Jährigen sicher.