Die Polizei berichtet in einer aktuellen Mitteilung von einem „bizarren Vorfall“ auf dem Parkplatz Zapfendorf (Landkreis Bamberg) an der Autobahn A73 in Richtung Suhl. Dort hatten ein stark alkoholisierter Autofahrer und seine ebenfalls renitente Partnerin die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich gezogen.
Bizarrer Vorfall an der A73 im Landkreis Bamberg
Nach Angaben der Polizei parkte ein Lkw-Fahrer am Donnerstagnachmittag (11. September) zunächst mit seinem Sattelzug hinter einem Opel ein. Nach einigen Minuten rollte der Pkw plötzlich rückwärts und stieß dabei gegen die Front des Sattelzuges. Da sich der Lkw-Fahrer nicht mit dem 44-jährigen am Steuer des Opels aus Osteuropa sowie seiner 43-jährigen Ehefrau auf dem Beifahrersitz des Wagens verständigen konnte, rief er die Polizei. Wie sich herausstellte, war bei dem leichten Anstoß zwar tatsächlich kein Sachschaden entstanden, jedoch bemerkten die Beamten bei dem Opel-Fahrer sogleich einen starken Alkoholgeruch. Ein anschließend durchgeführter freiwilliger Alkotest ergab 3,8 Promille.
Ermittlungen gegen Opel-Fahrer und Beifahrerin
Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, hatte der betrunkene Mann den Opel unmittelbar zuvor auch selbst gefahren, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und untersagten die Weiterfahrt. Auf den 44-Jährigen kommt nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu. Da der Opel seiner Ehefrau gehört, wird auch gegen sie wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Da beide keine Personaldokumente mit sich führten, wurden sie bis zur Identitätsfeststellung festgenommen und zur Dienststelle verbracht.
Ehepaar verweigert Herausgabe von Autoschlüssel
Doch damit nicht genug: Letzten Endes musste der Opel auch noch abgeschleppt werden, da die Ehefrau ebenfalls nicht fahrtüchtig war und sich beide weigerten, den Fahrzeugschlüssel auszuhändigen. Der Schlüssel war nicht auffindbar und der Opel auch nicht absperrbar. Das Ehepaar wurde schließlich von der Dienststelle aus entlassen. Der Opel verbleibt in polizeilicher Verwahrung, bis die Halterin einen geeigneten Fahrzeugführer auftreiben kann.