Di., 25.10.2016 , 16:33 Uhr

Angebliche Horror-Clown Attacke in Trabelsdorf: Urheber einer Fake-News ermittelt

Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet

Neben einer ersten Horror-Clown Attacke in Oberfranken in der Samstagnacht (22. Oktober) in Bamberg (Wir berichteten!) tauchte am Montag im Internet die Nachricht über eine Clown-Attacke in Trabelsdorf (Landkreis Bamberg) auf. Wie die Polizei recherchierte, handelte es sich dabei um eine Falschmeldung, die auf einem entsprechendem Fake-News-Portal im Internet gepostet wurde. Der Urheber der Nachricht wird jetzt von den Behörden zur Verantwortung gezogen.

Keine Clowns ins Trabelsdorf

Ausgangspunkt waren die sozialen Netzwerke, über die sich am Montag (24. Oktober) eine Meldung über die sogenannten Horror-Clowns verbreitete. Diese, so die Nachricht, trieben ihr Unwesen am Sonntagabend (23. Oktober) in Trabelsdorf (Landkreis Bamberg), einem Ortsteil von Lisberg. Angeblich waren dort als Clowns verkleidete Personen mit Pistolen und Baseballschlägern bewaffnet unterwegs und hätten Passanten auf der Straße angegriffen.

Falschmeldung tausende Mal geteilt

Der Eintrag in einem sozialen Netzwerk wurde innerhalb weniger Stunden zig-tausendmal geteilt und sorgte für Aufsehen. Bei Nachforschungen durch die Polizeiinspektion Bamberg-Land kam heraus, dass der Mitteiler der Nachricht eine Fake-Seite nutzte, um die Nachricht zu verbreiten.

38-jähriger Urheber ermittelt

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bamberg wurden Ermittlungen nach dem Urheber der Nachricht aufgenommen. Diese führten noch am Montag zum Fahndungserfolg. Nach Recherchen im Umfeld der angeblich geschädigten Personen konnte ein 38-Jähriger aus dem Landkreis Bamberg ermittelt werden. In einer polizeilichen Vernehmung räumte der Mann ein, die falsche Gruselgeschichte in das Internet gestellt zu haben.

Behörden waren vor Verbreitung von Falschmeldungen

Gegen ihn wurde jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Dieses Vergehen kann laut Polizei mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei warnen ausdrücklich vor der Verbreitung solcher falschen Meldungen im Internet, die die Polizei unnötig belasten und die Bürger verunsicher.

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