Do, 11.03.2021 , 13:13 Uhr

Aus Schutz vor der Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Landkreis Kulmbach

Regelung tritt am Freitag in Kraft

Aus Schutz vor der Geflügelpest hat das Landratsamt Kulmbach als Ergänzung zur bestehenden Allgemeinverfügung vom 01. Februar eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Diese tritt am Freitag (12. März) in Kraft und gilt für gewerbsmäßige Geflügelhalter, Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Auch in Oberfranken kam es bereits zu Fällen der sogenannten Vogelgrippe. Wir berichteten!

Insgesamt 27 Fälle bisher in ganz Bayern

Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 650 Fälle von Geflügelpest amtlich bekannt. In Bayern waren es bislang 23 Fälle bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen.

Was bedeutet die Stallpflicht?

Stallpflicht bedeutet per Definition, dass sämtliches Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung untergebracht werden muss, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln wirksamen Seitenbegrenzung besteht.

Wie gefährlich ist die Geflügelpest für Tiere?

Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnervögeln unter anderem in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis zu 100 Prozent). Oft sterben die Tiere auch völlig unerwartet. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten.

Wie gefährlich ist die Geflügelpest für den Mensch?

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen gab es in Deutschland bislang nicht. Ein enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte allerdings vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Beim Verzehr von Geflügelfleisch besteht unter Einhaltung der üblichen Küchenhygienemaßnahmen für den Verbraucher keine Gefahr, so das landratsamt Kulmbach.

Information an die Behörden

Beim Auftreten von ungeklärten Krankheits- und Todesfällen in Hausgeflügelbeständen sowie beim Fund von mehreren toten Wildvögeln (insbesondere Wasservögel) ist das Veterinäramt des Landkreises Kulmbach zu verständigen, so die Behörde abschließend.

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