Wie das Landratsamt Lichtenfels am heutigen Donnerstag (06. Dezember) mitteilte, wurde die Abkochanordnung für die Bad Staffelsteiner Ortsteile Uetzing, Weisbrem, Gößmitz und Serkendorf aufgrund einwandfreier bakteriologischer Trinkwasseruntersuchungsergebnisse jetzt wieder aufgehoben!
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der Bad Staffelsteiner Ortsteile Uetzing, Weisbrem, Gößmitz und Serkendorf (Landkreis Lichtenfels) wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt. Dies teilte das Landratsamt Lichtenfels am Mittwochmittag (28. November) mit.
Leitungswasser nur im abgekochten Zustand verwenden
In den genannten Ortsteilen darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Die Abkochanordnung der Behörden gilt bis zum Vorliegen von einwandfreien bakteriologischen Untersuchungsergebnissen. Weitere Sofortmaßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet.