Do., 19.05.2016 , 19:05 Uhr

Bamberg: Unfallflüchtiger zahlt anonym den Schaden!

Polizei händigt 1.000 Euro der Geschädigten aus

Mitte April zeigte eine Bambergerin (25) eine Unfallflucht an ihrem Renault an. Der Verursacher machte sich nach dem Vorfall aus dem Staub. Nun meldete sich offenbar dieser bei der Polizei. Einem anonymen Schreiben lagen 1.000 Euro mit der Bitte um Weitergabe an die Geschädigte bei. Die Summe wurde der 25-Jährigen ausgehändigt.

Unfallflucht am 17. April

Zur Unfallflucht kam es am 17. April in der Lobenhofferstraße Der Renault der jungen Frau wurde hier von einem Unbekannten angefahren und beschädigt. Der Schaden wurde auf 1.000 Euro taxiert. Diese Schadenshöhe wurde auch in dem Zeugenaufruf in der Presse genannt.

Anonymes Schreiben Ende April verschickt

Ende April erreichte das anonymes Schreiben dann die Polizei. In diesem Brief äußerte der Unbekannte, dass er von der Unfallflucht in der Presse gelesen hatte. Des Weiteren sei er zur Unfallzeit vor Ort gewesen, selbst aber keinen Anstoß bemerkt. Als er jedoch an seinem Wagen ebenso einen Schaden feststellte, kam er zu dem Schluss, der Verursacher zu sein.

Angst vor Strafverfolgung

Aus Angst vor einer Strafverfolgung entschied er sich, seinen Namen nicht preiszugeben. Jedoch legte er dem Schreiben die angegebene Schadenssumme von 1.000 Euro als Wiedergutmachung bei. Er wolle – so der Text – dass der geschädigten Fahrzeuginhaberin keine Extrakosten entstehen.

Staatsanwaltschaft gibt grünes Licht

Die für das Strafverfahren zuständige Staatsanwaltschaft in Bamberg ordnete an, dass die Polizei der Geschädigten das Bargeld aushändigen soll. Die Übergabe fand bereits in der letzten Woche statt. Die Renault-Fahrerin zeigte sich laut der Pressemitteilung zuerst leicht irritiert, nahm das Bargeld dann aber doch dankbar an.

Hinweis von Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt ist ein solcher Vorfall bisher nicht vorgekommen. Die Behörden weisen darauf hin, dass man sich als Unfallbeteiligter grundsätzlich nicht vom Unfallort entfernen darf, ohne seine Personalien anzugeben. Ansonsten macht man sich strafbar.

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