Do., 22.04.2021 , 08:59 Uhr

Bayern: AstraZeneca auch für unter 60-Jährige freigegeben

Jüngere Personen können sich in Arztpraxen mit AstraZeneca impfen lassen

Der Impfstoff AstraZeneca kann in den bayerischen Arztpraxen auch an Menschen unter 60 Jahren unabhängig von der Priorisierung verimpft werden. Dies teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Mittwochabend (21. April) mit. Bislang war der Impfstoff eigentlich nur für über 60-Jährige gedacht.

Priorisierung bei AstraZeneca aufgehoben

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die Priorisierung bei AstraZeneca ist ab sofort aufgehoben, der Impfstoff kann in den Arztpraxen auch Personen unter 60 Jahren angeboten werden. Seit dem 19. April wird AstraZeneca für Erstimpfungen in Bayern nur in Haus- und Facharztpraxen verimpft. Die Ärzte kennen ihre Patienten gut, und wissen, wem sie aus dem Kreis der unter 60-Jährigen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ständigen Impfkommission ein Impfangebot mit diesem Wirkstoff machen können und beraten hierzu ausführlich. Dieses besondere Vertrauensverhältnis wollen wir nutzen, denn jede Dosis Impfstoff muss möglichst rasch verimpft werden. So schaffen wir für noch mehr Menschen einen möglichst sofortigen und unkomplizierten Zugang zu einer Schutzimpfung. Jede Impfung zählt!“

Der Minister fügte hinzu: „Mich freut zudem: Im überwiegenden Teil der Bayerischen Impfzentren erhalten bereits regelmäßig Menschen aus der Priorisierungsgruppe 3 ein Impfangebot, d.h. vor allem die 60 bis 69-Jährigen. Das ist ein großer Erfolg! Es zeigt, wie gut die Bayerische Impfstrategie aufgeht und dass die über 70-Jährigen bereits weitgehend geimpft sind oder zumindest einen Impftermin erhalten haben. Jetzt können wir diesen weiteren Schritt zu einem breiteren Impfangebot machen.“

Diese Personen gehören zur Priorisierungsgruppe 3

Zur Priorisierungsgruppe 3 gehören nicht nur die 60- bis 69-Jährigen, sondern etwa auch Lehrkräfte an Gymnasien, Real- und Mittelschulen, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur tätig sind wie im Transport- und Verkehrswesen und der Telekommunikation, sowie Menschen mit Erkrankungen wie Rheuma, Diabetes mellitus ohne Komplikationen oder Asthma und viele weitere.

Der Minister betonte: „Selbstverständlich werden auch weiterhin in allen Impfzentren Personen der ersten und zweiten Priorisierungsgruppen geimpft, wenn bisher nicht Geimpfte in diesen Priorisierungsgruppen sich nun auch für eine Impfung entscheiden und sich in BayIMCO registrieren, oder wenn sie die ihnen angebotenen Termine annehmen.“

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Der Aktuell-Beitrag vom 22. April 2021:

Corona-Krise: Impfpriorisierung von AstraZeneca beim Hausarzt aufgehoben
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