Di, 05.05.2020 , 14:04 Uhr

Bayern beschließt umfassende Corona-Lockerungen: Das ist der Plan bis Pfingsten!

Ausgangsbeschränkungen aufgehoben: Ab Mittwoch gilt in Bayern "nur" noch eine Kontaktbeschränkung

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder gab am Dienstagmittag (5. Mai) im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Corona-Lockerungen für Bayern bis vorerst Pfingsten bekannt. Ab dem morgigen 6. Mai werden die Ausgangsbeschränkungen in Kontaktbeschränkungen umgewandelt. Zudem gibt es Lockerungen für Besuchsrecht in Seniorenheimen, in Schulen, Kitas, in der Gastronomie, Hotellerie, Sport und Kultur.

Bayern setzt auf „atmende Strategie“

Aufgrund der laut Staatsregierung erfolgreichen Bekämpfung des Coronavirus in Bayern und der daraus resultierenden Zahlen sind bis vorerst Pfingsten schrittweise Lockerungen angedacht. In diesem Zusammenhang verkündete Söder, dass „Corona unter Kontrolle“ sei. Aktuell sind in Bayern 6.400 Menschen infiziert. Die Steigungsrate sei auf unter 0,4 Prozent gesunken. Bei Ausbruch der Pandemie lag diese bei 30 Prozent. Die Reproduktionszahl liege aktuell bei rund 0,7 Prozent. Zum Vergleich: Am Anfang der Ausbreitung des Coronavirus steckte eine Person sechs Menschen an. Söder brauchte zum Ausdruck, dass Bayern künfitg auf eine „atmende Strategie“ setzen wird, eine Kombination aus Vorsicht und Freiheit.

Aus Ausgangsbeschränkung wird eine Kontakbeschränkung

So gilt ab dem 6. Mai nicht mehr die Ausgangsbeschränkung sondern eine Kontaktbeschränkung. Heißt: Ab Mittwoch ist unter dem Distanzgebot der Besuch oder das Treffen von Verwandten wie Eltern, Großeltern, Geschwister etc. erlaubt. Egal, ob im geschlossenen Raum (zu Hause) oder im Freien.

Umfassende Exit-Strategie: Folgende Lockerungen wurden beschlossen:

  1. Bereich Senioren-, Pflegeheime, Krankenhäuser: Ab Samstag (09. Mai) sind Besuche unter strengen Auflagen wieder möglich. Die Schutzkonzepte für Mitarbeiter sollen erhöht werden.
  2. Bereich Spielplätze: Ab 6. Mai werden Spielplätze wieder geöffnet.
  3. Bereich Kita: Bis Pfingsten sollen 50 Prozent der Kinder die Einrichtungen wieder besuchen dürfen. Nach Pfingsten soll es den restlichen 50 Prozent erlaubt sein. Ab dem 11. Mai  werden auch Betreuungsgruppen und die Tagespfelge wieder erlaubt. Ab dem 25. Mai kommen Vorschulkinder dazu.
  4. Bereich Schule: Bis Pfingsten sollen 50 Prozent der Schüler den Unterricht wieder besuchen dürfen. Eine Maskenpflicht soll es im Unterricht nicht geben. An der Schulen hingegen schon, zum Beispiel auf dem Pausenhof, in den Schulgängen, auf der Toilette. Bis Pfingsten haben Eltern, wenn sie zur Risikogruppe gehören, die Möglichkeit, auf digitalen Unterricht auf ihre Kinder zu setzen. Die Präsenzpflicht wurde dementsprechend gelockert.
  5. Bereich Wirtschaft: Ab dem 11. Mai wird die 800 Quadratmeter-Verkaufsfläche-Regel aufgehoben. Dies gilt auch für Shopping-Malls. Hingegen bleibt die 20 Quadratmeter Regel für pro Person. Sollten sich die Zahlen wieder verschlechtern, kann die 20 Quadratmeter pro Person-Zahl auf 30 Quadratmeter erhöht werden.
  6. Bereich Gastronomie: Ab dem 18. Mai dürfen Außengastronomien (Biergärten) unter strengen Hygienemaßnahmen bis 20:00 Uhr wieder öffnen. Ab dem 25. Mai dürfen Speiselokale, ebenso unter strengen Auflagen, öffnen. Bedeutet: Die Gästezahl bleibt begrenzt, Einhaltung der Distanzregeln, Familien-Zonen im Restaurant, Maskenpflicht für Kellner und für die Küche sowie Maskenpflicht für Gäste, die das Speiselokal betreten und verlassen sowie beim Gang zur Toilette. Die Maske muss nicht am Tisch aufgesetzt werden. Speiselokale dürfen bis 22:00 Uhr geöffnet haben.
  7. Bereich Hotel / Tourismus: Ab dem 30. Mai werden Hotels und der Tourismus-Bereich unter strengen Auflagen geöffnet. Dazu zählen auch Ferienwohnungen und Campingplätze (außer Dusch-Bereich). Wellness- und Saunabereiche bleiben aber weiterhin geschlossen.
  8. Bereich Kultur / Freizeit: Ab dem 11. Mai dürfen unter anderem Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Über die Öffnung von Theatern ist bislang noch keine Entscheidung gefallen.
  9. Bereich Sport: Ab dem 11. Mai ist der kontaktlose Einzelsport (unter anderem: Golf, Tennis, Leichtathletik, Segeln) im Freien wieder möglich. Nicht erlaubt ist nach wie vor der Mannschaftssport.

 

 

 

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