Nach den Drohnensichtungen am Münchner Flughafen hat die bayerische Staatsregierung nun Konsequenzen gezogen. Sie bringt ein Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen auf den Weg. In einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag (07. Oktober) hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gemeinsam mit Innenminister Joachim Herrmann die Beschlüsse aus der Kabinettssitzung am Vormittag vorgestellt.
Erweiterung des Polizeiaufgabengesetzes
Die bayerische Polizei soll durch das neue Gesetz mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen bekommen. Dazu ist eine Erweiterung des Polizeiaufgabengesetzes nötig. „Die Landespolizei erhält die Kompetenz, im Gefährdungsfall künftig auch gegen Luftfahrtsysteme vorgehen zu können,“ heißt es in einer Pressemitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei. Die Drohnenabwehr durch die bayerische Landespolizei soll in drei Schritten erfolgen: erkennen, verifizieren und unschädlich machen. Bei drohender Gefahr soll die Polizei die Befugnis bekommen Drohnen zu verfolgen und gegebenfalls außer Gefecht zu setzen.
Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum
Das neue Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen soll nun schnellstmöglich dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden. Bereits Anfang 2026 könnte das Gesetz in Kraft treten. Dadurch soll vor allem kritische Infrastruktur geschützt werden. Zudem soll sich die Bayerische Polizei
aktiv am Aufbau des Defense Lab Erding beteiligen und hier ein eigenes Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum einrichten, heißt es in der Pressemitteilung. Das Zentrum soll seine Arbeit bereits im ersten Quartal 2026 aufnehmen.
Weiterführende Informationen bei den Kollegen von WOTSCH
(Hinweis: Statements im Rahmen der Pressekonferenz am Dienstag nach der Sitzung des Ministerrats in München)