Der Ferienausschuss des Stadtrats hat in seiner letzten Sitzung den Weg für umfangreiche Finanzhilfen für die Sportvereine des Stadtsportverbandes freigemacht. Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen der Stadt auf rund 128.000 Euro. Mit dem Geld soll Sportvereinen in der Corona-Krise unbürokratisch geholfen werden.
Die Finanzhilfen werden laut Stadtverwaltung nur an gemeinnützige Sportvereine ausgereicht. Profimannschaften werden nicht berücksichtigt, da für die Spielbetriebsgesellschaften der Vereine andere Fördermöglichkeiten durch Bund oder Land bestehen. Die Finanzhilfen umfassen folgende drei Säulen.
Vereinspauschale
Die Stadt Bayreuth stellt hierfür jährlich im Rahmen der freiwilligen Leistungen 60.000 Euro zur Verfügung. Sportvereine des Stadtsportverbandes können die Hilfen jeweils bis zum 1. März beantragen. Angerechnet werden die Mitglieder der Vereine, aufgeteilt nach Jugendlichen und Erwachsenen, und die Übungsleiter sowie Trainer. Für das laufende Jahr soll diese Vereinspauschale einmalig verdoppelt werden. Es werden somit nochmals 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Jugendförderung
Die Jugendförderung können Sportvereine ebenfalls jährlich bis zum 1. März beantragen. Hierfür sind im Haushalt der Stadt 81.000 Euro eingestellt. Die Jugendförderung wird nach dem Beschluss des Ferienausschusses nun nochmals um 40.000 Euro aufgestockt. Die Vereine des Stadtsportverbandes erhalten somit zusätzlich einmalig 6,56 Euro pro gemeldeten Jugendlichen.
Weitere Vereinshilfe
Durch die Einschränkungen während der Sperrung der Sportstätten sind einige Vereine in ihrer Existenz bedroht. Die 29 Vereine mit eigenen Sportstätten wurden daher Ende Juni von Sportamt angeschrieben und aufgefordert, ihren Finanzbedarf anzumelden. Der Ferienausschuss hat eingehend mit dieser Auflistung beschäftigt und dieser zugestimmt. Gefördert werden die Betriebskosten, die zur Erledigung der Kernaufgaben der Vereine notwendig sind. Die Regierung von Oberfranken hat hierbei eine Höchstgrenze des Zuschusses pro Verein vorgegeben, die nicht überschritten werden darf.