Schlappe für die Gegner des neuen Verkehrslandeplatzes in Coburg. Wie der Coburger Oberbürgermeister Norbert Tessmer informierte, hat das Verwaltungsgericht Bayreuth die Klage für ein Bürgerbegehren gegen den Flugplatz abgewiesen.
Bürgerinitiative lehnt Neubau ab
Grund für die Klage: Vor rund einem Jahr hatte der Coburger Stadtrat das Begehren bereits abgelehnt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten erreichen, dass sich die Stadt Coburg aus der Planung und Finanzierung des 30 Millionen Euro teuren neuen Verkehrslandeplatzes zurückzieht. Die Initiative will den bisherigen Flugplatz auf der Brandensteinsebene erhalten und lehnt den Neubau ab.
Grund für Klageabweisung ist die rechtliche Bindung
Grund für die Abweisung der Klage ist vor allem die rechtliche Bindung der Stadt Coburg als Gesellschafterin an die Projektgesellschaft für den neuen Verkehrslandeplatz. Eine Kündigung wäre frühestens am 31. Dezember 2025 möglich.