Wie das Landgericht Coburg am Donnerstag (28. Mai) mitteilte, ist das Urteil im Coburger Schlachthof-Prozess fix. In der angegebenen Frist wurden weder von der Verteidigung noch von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.
Im Urteil wurde der Chef des Großschlachtbetriebs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 100.000 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen und weitere 400.000 Euro für die Geschädigten bereitstellen. Der ehemalige Leiter des Schlachthofs erhielt als Strafe ein Jahr auf Bewährung und muss 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Seine Frau, die ehemalige Amtstierärztin, muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen.
Hier unser Bericht vom 20. Mai: