Di, 07.06.2016 , 11:47 Uhr

Ebensfeld: Wasser in Kümmel muss abgekocht werden!

Bakteriologische Verunreinigungen festgestellt

Wie das Landratsamt Lichtenfels am Dienstagvormittag (7. Juni) mitteilte, wurden bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung im Trinkwasser des Ebensfelder Ortsteils Kümmel bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.

Hier darf nun das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Die Abkochanordnung des Landkreises gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Die Gemeindeverwaltung Ebensfeld wurde informiert. Weitere Sofortmaßnahmen der Behörden wurden umgehend eingeleitet. 

Abkochanordnung Abkochen Ebensfeld Kümmel Landkreis Lichtenfels Oberfranken Trinkwasser TV Oberfranken TVO Verunreinigung Wasser
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

14.12.2023 +UPDATE+ Hochstadt: Abkochanordnung für Leitungswasser wieder aufgehoben Weil bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung in Hochstadt (Landkreis Lichtenfels) eine Verunreinigung des Leitungswassers mit Bakterien festgestellt wurde, muss in der Gemeinde nun bis auf weiteres das Wasser abgekocht werden. 22.04.2024 Blitzmarathon in Oberfranken: 884 Raser werden in 24 Stunden geblitzt Von Freitag auf Samstag fand in Oberfranken der 21. Blitzmarathon statt. An insgesamt 73 Messstellen wurden über 24 Stunden insgesamt 884 Raser geblitzt. Damit stieg die Zahl der Verstöße im Vergleich zum Vorjahr leicht an. 15.04.2024 24-Stunden-Blitzmarathon in Bayern 2024: Das sind die Standorte in Oberfranken "Bitte recht freundlich" heißt es in dieser Woche wieder in Oberfranken: Vom 19. April bis zum 20. April 2024 findet der nächste bayernweite Blitzmarathon auf den Straßen des Freistaates statt. Auch die oberfränkische Polizei wird dabei wieder verstärkt im Einsatz sein. 02.04.2024 Hauptverfahren zur Sanierung der Regiomed-Kliniken GmbH eröffnet: Betrieb soll regulär weiterlaufen Das Hauptverfahren zur Sanierung der Regiomed-Kliniken GmbH wurde am Montag (1. April) mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes in Nürnberg eröffnet. Das Verfahren ist regulärer Bestandteil des rechtlichen Restrukturierungsprozesses.