Mi., 15.06.2016 , 16:08 Uhr

Hof: Fünf Jahre Haft für den Schläger von Selb

Täter muss wegen Alkoholsucht zur Therapie

Fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung – so lautet das Urteil des Landgerichts Hof im Fall der brutalen Schlägerei am Selber Grafenmühlweiher im August letzten Jahres.

Tritte gegen den Kopf

Dabei hatte der Angeklagte sein Opfer erst mit den Worten „ich bring dich um“ bedroht, es dann brutal geschlagen und auch vor Tritten gegen den Kopf nicht Halt gemacht. Grund der Schlägerei soll eine Frau gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.

Täter muss zur Therapie

Das Landgericht wertet die Attacke jedoch als gefährliche Körperverletzung, da der Täter Alkoholiker ist und auch bei der Schlägerei betrunken war. Nach dem ersten Jahr Gefängnis soll der Angeklagte eine Therapie in einer Entziehungsanstalt beginnen. Je nach Erfolg oder Misserfolg dieser Therapie soll dann neu entschieden werden ob sich die Haftdauer verringern kann.

 

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