Die in Bamberg geborenen ehemalige IS-Anhängerin Lydia G. ist vor dem Oberlandesgericht München (8. Strafsenat) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Anklage lautete auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
38-Jährige unterstützt den IS
Nach den Feststellungen des Senats reiste die mittlerweile 38-Jährige 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien aus, schloss sich dem IS an und unterstützte die Organisation unter anderem durch Haushaltsführung für ihre kämpfenden Ehemänner, ideologische Erziehung ihrer Kinder sowie Rekrutierungsversuche gegenüber ihrer Schwester. In Syrien bekam sie gemeinsam mit einem IS-Kämpfer ein weiteres Kind.
Kinder spielen mit Handgranaten
Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre Kinder durch das Leben im Kriegsgebiet und im Lager Al Hol sowie durch die IS-konforme Erziehung erheblich gefährdete. Unter anderem hatten die Kinder Kontakt mit Handgranaten und weiteren Waffen.
Verurteilung im Sinne der Anklage
Der Senat verurteilte die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht in drei Fällen.
Geständnis spricht für Lydia G.
Bei der Strafzumessung wirkten sich zugunsten der Angeklagten insbesondere ihr Geständnis sowie der Umstand aus, dass sie strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten ist.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
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