Welche verheerende Wirkung Frustration gepaart mit einer gehörigen Portion Alkohol haben kann, bewies der Fall um eine 22-Jährige aus dem Landkreis Kulmbach, der am Freitag (14. Juli) am Landgericht in Bayreuth sein Ende fand. Die Angeklagte wurde für ihre Tat aus dem Januar dieses Jahres zu einer Haftstrafe verurteilt. Zuvor geht es aber in eine Entziehungsanstalt.
Urteil: Vorsätzlicher Vollrausch
Die Frau aus Untersteinach stach zu Jahresbeginn mehrmals mit einem Messer auf einen schlafenden Bekannten (22) ein, von dem sie sich verraten fühlte. Dabei verletzt sie den Mann schwer, aber nicht lebensgefährlich. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde im Laufe des Prozesses fallen gelassen, da die 22-Jährige bei ihrer Tat einen Alkoholwert von 2,5 Promille aufwies. Somit war sie nicht schuldfähig. Unter dem Strich spielte zudem mit hinein, dass die Angeklagte die Tat gleich gestanden und sie zudem bereut hatte. Das Urteil nun: Sie erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren wegen eines "vorsätzlichen Vollrausches".
22-Jährige muss in eine Entziehungsanstalt
Aufgrund ihrer Alkoholsucht wird sie zuerst in eine Entziehungsanstalt kommen. Dies ab sofort. Der Aufenthalt in solch einer Klinik ist dem Grundsatz nach auf zwei Jahre maximiert.