Am Hofer Landgericht fiel am späten Dienstagvormittag (20. Oktober) das Urteil gegen den Bayreuther Kinderwunsch-Arzt Stefan T. (57). T. war angeklagt wegen Verstößen gegen das Embryonenschutz- und Transplantationsgesetz. Zudem ging es in dem Prozess um Steuerhinterziehung und Abrechnungsbetrug.
Gericht bleibt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Stefan T. wurde am Landgericht zu einer Haft von fünf Jahren verurteilt. Anschließend wurde ihm ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt. Der Richter blieb in seinem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer forderte die Anklage acht Jahre und sechs Monate Haft. Die Verteidigung hingegen sah ein Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten Haft als gerechtfertigt an.
T. gab Vorfälle zu
Bereits am ersten Verhandlungstag am 29. September gab der Bayreuther Arzt zu, Steuern hinterzogen und falsche Abrechnungen erstellt zu haben. Weiterhin gab er einen Fall des sogeannten „Egg-Sharings“ zu. Im Prozess wurde T. von seinen ehemaligen Angestelten schwer belastet.
57-Jährige seit Januar in Untersuchungshaft
Stefan T. befindet sich bereits seit Januar in Untersuchungshaft, nachdem Anfang 2015 seine Klinik in Bayreuth durchsucht wurde. Die Ermittler stießen hierbei auf belastendes Material, welches zur Anklage und dem jetzigen Prozess führte. Die Klinik von T. wurde mittlerweile geschlossen.
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Weiterführende Informationen:
Bericht vom 1. Prozesstag (29. September 2015)
Bericht von den Plädoyers (15. Oktober 2015)