Do, 17.06.2021 , 17:10 Uhr

Landkreis Kronach: Ab dem Samstag treten Corona-Lockerungen in Kraft

Präsenzunterricht für alle Schulen und mehr Kontakte möglich

Seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen liegt der Inzidenzwert des Landkreises Kronach unter 50. Laut dem Robert-Koch-Institut beträgt er am Donnerstag (Stand: 0 Uhr, 17. Juni) 21,0. Somit werden ab dem kommenden Samstag (19. Juni) bestehende Corona-Einschränkungen gelockert. Unter anderem sind mehr Kontakte möglich und für alle Schulen und Klassen startet ab dem kommenden Montag (21. Juni) der Präsenzunterricht.

Mehr Kontakte möglich

Es dürfen maximal zehn Personen aus einer unbegrenzten Anzahl an Haushalten zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene spielen bei der Zahl der Teilnehmer keine Rolle.

Präsenzunterricht für alle Klassen und Schularten ab Montag

An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen findet ab dem kommenden Montag (21. Juni) wieder voller Präsenzunterricht statt, selbst wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Teilnahme am Unterricht muss zweimal pro Woche ein Test durchgeführt werden. Zudem gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe eine Maskenpflicht, mindestens eine sogenannte OP-Maske.

Kita wechselt in den Regelbetrieb

Die Einrichtungen können in den Regelbetrieb wechseln. Eine feste Gruppenbindung ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Veranstaltungen mit begrenzter Personenzahl möglich

Bei Veranstaltungen oder Feiern aus besonderem Anlass mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind in geschlossenen Räumen maximal 50, unter freiem Himmel maximal 100 Personen zulässig. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind im Gegensatz zu privaten Veranstaltungen Genesene und Geimpfte in der Anzahl des begrenzten Personenkreises bereits berücksichtigt. Eine Testpflicht besteht nicht.

Außen- und Innengastro darf öffnen

Der Betrieb von Außen- sowie Innengastronomie ist unter Berücksichtigung der geltenden Kontaktbeschränkungen von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr erlaubt. Reine Schankwirtschaften dürfen nur im Außenbereich öffnen. Die Gäste müssen eine Schutzmaske aufsetzen, wenn sie ihren Tisch verlassen. Ein Testnachweis ist nicht nötig.

Sport im Innen- und Außenbereich ohne feste Gruppenobergrenze möglich 

Die Sportausübung jeglicher Art ist sowohl innen als auch außen ohne Gruppenobergrenze und Test möglich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist die Anwesenheit von bis zu 500 Zuschauern einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen zulässig. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird. Ein Test ist nicht mehr erforderlich. In Sportstätten gilt Maskenpflicht, soweit kein Sport ausgeübt wird.

Theater, Kinos und Co. dürfen öffnen

Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür vorgesehenen Örtlichkeiten sind möglich. Es gilt unter freiem Himmel auch weiterhin die Besucherobergrenze von 500, inklusive Genesener und Geimpfter. In Gebäuden ist die Anzahl der Besucher abhängig von den festen Sitzplätzen unter Berücksichtigung der Abstandsregel. Bei musikalischen oder kulturellen Proben von Laien- und Amateurensembles richtet sich die Höchstzahl der Teilnehmer unter Berücksichtigung des Mindestabstandes nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes. Grundsätzlich entfällt im Bereich der kulturellen Veranstaltungen die Testpflicht.

Besuch von Schwimmbädern ohne Test möglich

Schwimmbäder, Freizeitparks, Saunen und mehr dürfen wie bisher geöffnet haben. Allerdings ist ein Besuch nicht mehr an ein negatives Testergebnis geknüpft.

Gäste müssen in Hotels und Co. nur bei der Anreise einen negativen Test vorweisen

Bei Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen die Gäste bei Anreise auch weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen. Die darüber hinaus gehende Testpflicht nach jeweils weiteren 48 Stunden entfällt.

Handel und Co. haben unter Einhaltung der Regelungen geöffnet

Der Einzelhandel, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Märkte haben geöffnet. Der Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt zu beachten. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Wird der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen von 50 überschritten, treten erenut Verschärfungen in Kraft

Die ab dem Samstag geltenden Regelungen treten erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen an drei aufeinander folgenden Tagen wieder überschritten worden ist. In diesem Fall ergeht eine erneute Bekanntmachung. Bei allen Maßnahmen sind in den unterschiedlichen Bereichen die jeweils gültigen Rahmen- und Hygieneschutzkonzepte zu beachten. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Die aktuellen Coronazahlen des Landkreises Kronach im Überblick:

(Stand: 17. Juni 2021)

Coronavirus Einschränkungen Gastronomie Inzidenzwert Kontakte Landkreis Kronach Lockerungen Oberfranken Pandemie Schulen TV Oberfranken TVO Unterricht
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

22.04.2024 Blitzmarathon in Oberfranken: 884 Raser werden in 24 Stunden geblitzt Von Freitag auf Samstag fand in Oberfranken der 21. Blitzmarathon statt. An insgesamt 73 Messstellen wurden über 24 Stunden insgesamt 884 Raser geblitzt. Damit stieg die Zahl der Verstöße im Vergleich zum Vorjahr leicht an. 15.04.2024 24-Stunden-Blitzmarathon in Bayern 2024: Das sind die Standorte in Oberfranken "Bitte recht freundlich" heißt es in dieser Woche wieder in Oberfranken: Vom 19. April bis zum 20. April 2024 findet der nächste bayernweite Blitzmarathon auf den Straßen des Freistaates statt. Auch die oberfränkische Polizei wird dabei wieder verstärkt im Einsatz sein. 13.03.2024 Landesweiter Test für den Ernstfall: Probealarm am 14. März in Bayern! Am kommenden Donnerstag findet in Bayern ein landesweit einheitlicher Probealarm statt. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Behörden werden auch erneut die Warn-Apps, erprobt. Diese Kommunen in Oberfranken sind dabei... 09.01.2024 Die Mega-Gewinnspielwochen bei TVO: EINSCHALTEN! MITSPIELEN! GEWINNEN! Gewinnen Sie täglich bis zu 500 Euro