Die Bayerische Corona-Ampel für den Landkreis Lichtenfels steht auf ROT. Die 7-Tage-Inzidenz von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner wurde überschritten. Sie liegt nach Angaben der Behörde aktuell bei 52,3. Das teilte am Mittwoch (21. Oktober) das Landratsamt mit. Somit greifen in der Folge die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung.
Welche Maßnahmen ab sofort für den Landkreis gelten:
Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter anderem unmittelbar:
Ab 22 Uhr keine Abgabe von Speisen und Getränken von Gastronomen
Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „rot“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
Private Feiern auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen beschränkt
Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.
Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet über weitere Einschränkungen
Je nach Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet der Landkreis Lichtenfels über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und über den dortigen Konsum von Alkohol. Aktuell sind derartige Beschränkungen nicht vorgesehen.
Aktuellen Coronazahlen für den Landkreis Lichtenfels:
(Stand: 21. Oktober 2020)