Fr, 08.09.2017 , 13:06 Uhr

Lebensmittelwarnung: Rückruf von Lyoner Wurst

Verunreinigung mit Listeria monocytogenes nachgewiesen

Die Firma Otto Nocker GmbH aus Germaringen (Landkreis Ostallgäu) ruft aus Gründen des Verbraucherschutzes das Produkt „Lyoner, in Streifen geschnitten“ 300 Gramm und 1 Kilo zurück. Nach einer ersten Meldung vom 01. September wurde die Warnung jetzt nochmals konkretisiert. In dem Produkt wurde die mikrobiologische Verunreinigung mit der hochgefährlichen Bakterienart Listeria monocytogenes nachgewiesen. Das Produkt kann somit gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen hervorrufen. Vom Verzehr des Produktes wird abgeraten!

Folgende Chargen des Produktes werden zurückgerufen:

Vertrieb in Bayern

Das Produkt wurde ausschließlich im bayerischen Raum vertrieben. Es kann von Verbrauchern, die es erworben haben, in den Märkten, auch ohne Vorlage des Kassenbeleges, zurückgegeben werden.

foodwatch: Bayerische Behörden versagen beim Gesundheitsschutz

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den bayerischen Lebensmittelbehörden im Zusammenhang mit dem Rückruf des Produkts nun Versagen vorgeworfen. Nach Auffassung von foodwatch warnte der Hersteller nur lückenhaft und verschwieg Risiken für die Menschen. Demnach nannte der Hersteller zunächst lediglich eine nicht näher spezifizierte „mikrobiologische Verunreinigungen“ als Grund.

Organisation bemängelt unzureichende Information an die Kunden

Laut foodwatch-Angaben wies das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstmals am 1. September 2017 auf dem Portal lebensmittelwarnung.de auf den Rückruf hin. Weder Unternehmen noch Behörden informierten die Öffentlichkeit damals allerdings darüber, um welche „Verunreinigung“ es sich handelte, welche „Beschwerden“ bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auftreten können. Die Firma teilte foodwatch auf Anfrage am 5. September mit, dass man den Text des Rückrufs mit der „zuständigen Überwachungsbehörde abgestimmt“ hat und bat darum, „von weiteren Nachfragen abzusehen“. Wie die Organisation weiter mitteilte, ist bis heute die Höhe der Keimbelastung in dem Produkt sowie die Verkaufsstellen unbekannt.

Gefährliche Listerien

Fünf Tage nach dem ursprünglichen Rückruf aktualisierten Hersteller und Behörden nun ihre Information und gaben an, dass es sich bei den gefundenen Keimen um Listerien handelt. Bei Listerien handelt es sich um eine Bakterienart, die nach foodwatch-Angaben insbesondere bei Schwangeren, Säuglingen sowie immungeschwächten Menschen eine seltene Infektionskrankheit (Listeriose) auslösen kann, die in Einzelfällen sogar mit Todesfolge verbunden sein kann.

foodwatch fordert klare Rechtsgrundlagen

Sowohl der Rückruf als auch die öffentliche Warnung vor einem unsicheren Lebensmittel sind in erster Linie Aufgabe der Unternehmen. Die Behörden haben jedoch die Möglichkeit, dem Hersteller anzuordnen, seinen Rückruf zu korrigieren oder Gesundheitsgefahren deutlicher zu benennen. Wie ein öffentlicher Rückruf zu erfolgen hat, dafür gibt es keine verbindlichen Vorgaben. foodwatch fordert daher die Bundesregierung auf, eine klare Rechtsgrundlage für behördliche Anordnungen zu schaffen.

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