Der Inzidenzwert von 100 (Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) wurde am heutigen Samstag (27. Februar) im Landkreis Lichtenfels überschritten. Dadurch tritt die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft.
Ausgangssperre gilt ab Sonntag
Gem. § 3 Satz 1 der 11. BayIfSMV gilt ab dem 28. Februar 2021, 00:00 Uhr, im gesamten Landkreis Lichtenfels eine Ausgangssperre. Während der Ausgangssperre ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt (nächtliche Ausgangssperre), es sei denn, dies ist begründet aufgrund:
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage § 3 Satz 2 der 11. BayIfSMV. Erst soweit an sieben aufeinander folgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 unterschritten wird, entfällt die Ausgangssperre wieder. Die Aufhebung wird der Landkreis Lichtenfels ebenfalls veröffentlichen.
Hinweis zu den Schulen, Kitas, etc.:
In der zurückliegenden Woche verzeichnet der Landkreis Lichtenfels wieder einen Anstieg der 7-Tage-Inzidenzwerte: Vom 22. bis 25. Februar 2021 sind insgesamt 46 neue Infektions-Fälle hinzugekommen. Um Schulen, Kitas sowie weiteren Einrichtungen der Aus- und Fortbildung etc. Planungssicherheit zu geben, hat die Landkreisverwaltung beschlossen, dass für Montag (01. März) keine Schließung festgelegt wird. Die Einrichtungen dürfen am Montag definitiv öffnen, obwohl der Inzidenzwert von 100 am Wochenende überschritten wurde. Die Landkreisverwaltung wird erst am Montag (01. März) entscheiden, wie es am Dienstag (02. März) für Kitas und Schulen weitergehen wird.