Das Hochwasser im Sommer dieses Jahres richtete entlang der Donau und der Elbe immense Schäden an – doch nicht nur diese Regionen waren betroffen, auch in Oberfranken kam es durch Dauerregen und Hochwasser zu Zerstörungen.
Insgesamt zwölf hochwasserbedingte Schadensfälle sind in Oberfranken bislang bekannt, die mit Abstand höchste Schadenssumme trat bei der Lichtenfelser Kreisstraße LIF 7 auf, die durch einen Hangabrutsch schwer beschädigt wurde.
Die Sanierung der seither gesperrten Straße ist nun finanziell gesichert, der Landrat des Landkreises Lichtenfels Christian Meißner und der zweite Bürgermeister der Stadt Bad Staffelstein Hans-Josef Stich erhielten am heutigen Freitag aus den Händen von Regierungspräsident Wilhelm Wenning den Förderbescheid über die erste Teilrate von 800.000 Euro. Das Geld für die Sanierung stammt aus dem Programm für die Wiederherstellung der durch das Sommerhochwasser 2013 geschädigten Infrastruktur. Wenning führte dazu aus: „Ich freue mich außerordentlich, dass es gelungen ist, die Sanierung der Kreisstraße LIF 7 in den Ausbauhilfefonds des Bundes aufzunehmen und aufgrund des drastischen Schadensausmaßes eine 100-prozentige Förderung zu gewähren. Die Sanierungsarbeiten können nun auf den Weg gebracht werden. Die Kosten für die hochwasserbedingte Sanierung der Kreisstraße LIF 7 belaufen sich auf rd. 1,1 Millionen Euro und stellen damit die mit Abstand höchste Schadenssumme in Oberfranken dar. Die Stadt Bad Staffelstein als Zuwendungsempfängerin, der Landkreis Lichtenfels als Straßenbaulastträger, die Regierung von Oberfranken als Fachaufsicht und Bewilligungsstelle sowie die weiteren beteiligten Fachbehörden haben hier hervorragend zusammengearbeitet, so dass die Fördermittel in extrem kurzer Zeit bewilligt werden konnten.“
Möglich wurde die 100-prozentige Förderung durch die Entscheidung der Landesregierung Ende August, die Fördergebietskulisse zu erweitern, die zunächst nur den Einzugsbereich von Donau und Elbe berücksichtigte. „Unsere Erleichterung war groß“, sagte Wenning, „als auch diejenigen bayerischen Landkreise in die Fördergebietskulisse aufgenommen wurden, in denen Soforthilfen für Hochwasserschäden auch außerhalb des Elbe / Donaueinzugsbereichs nach dem Aufbauhilfegesetz ausbezahlt worden waren. Damit sind alle neun oberfränkischen Landkreise durch die Gebietskulisse abgedeckt.“
Was im Juni genau geschah sehen Sie in unserem Beitrag zm Thema vom 03. Juni 2013